"Ehrenmord" ist keine juristische Kategorie, wenigstens in Deutschland nicht. Zum Glück. Denn sonst müssten deutsche Gerichte einen Mord, der eine verletzte Ehre wieder herstellen soll, anders - das heißt: milder - beurteilen als andere, gemeine Morde.
In dem Fall der ermordeten 16-jährigen Deutsch-Afghanin Morsal O., auch als Hamburger "Ehrenmord" bezeichnet, hat das Gericht auf Mord erkannt, weil niedrige Beweggründe bei ihrem 24-jährigen Bruder vorlagen. Diese Beweggründe, die verletzte "Ehre", mag wohl in der Betrachtung des Mörders schuldmindernd anzusehen sein. In Kabul wäre er "längst draußen", wie er selbst nach dem Urteil im Gerichtssaal bekundete.
Doch der Hamburger Richter Wolfgang Backen urteilte anders.
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